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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

 

1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen
Edelschein-Gebäudeservice Yesim Sahin (nachfolgend „Auftragnehmer“)
und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
2.    Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
3.    Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung schriftlich zustimmt.

 

§2 Vertragsschluss
1.    Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.    Ein Vertrag kommt erst zustande durch:

      -schriftliche Auftragsbestätigung oder
      -Beginn der Leistungserbringung.

3.    Maßgeblich ist ausschließlich das schriftliche Angebot einschließlich Leistungsverzeichnis.

 

§3 Leistungscharakter
1.    Die Leistungen werden als Dienstvertrag erbracht.
2.    Ein bestimmter Erfolg oder ein dauerhaft mangelfreier Zustand wird nicht geschuldet.
3.    Branchenübliche Abweichungen gelten als vertragsgemäß.
4.    Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.

 

§4 Leistungsdurchführung
1.    Der Auftragnehmer bestimmt Art, Reihenfolge und Personal der Leistungserbringung.
2.    Leistungszeiten können aus betrieblichen Gründen angemessen angepasst werden.
3.    An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Leistung, ohne dass ein Anspruch auf Ersatzleistung oder Minderung entsteht.

 

§5 Vergütung und Zahlung
1.    Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2.    Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
3.    Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
4.    Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
     -Leistungen auszusetzen
     -Vorauszahlung zu verlangen
     -den Vertrag außerordentlich zu kündigen
5.    Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.

 

§6 Preisanpassungsklausel
1.    Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Vergütung anzupassen, wenn sich insbesondere folgende Kostenfaktoren ändern:
     -Tariflöhne
     -Mindestlohn
     -Sozialabgaben
     -Material- oder Energiekosten
     -gesetzliche Abgaben
2.    Die Anpassung erfolgt angemessen entsprechend der Kostensteigerung.
3.    Eine Mitteilung erfolgt mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten.
4.    Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.

 

§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1.    Der Auftraggeber stellt uneingeschränkten Zugang zu allen vereinbarten Flächen sicher.
2.    Strom, Wasser und geeignete Lagermöglichkeiten werden kostenfrei bereitgestellt.
3.    Besondere Risiken, empfindliche Oberflächen oder Vorschäden sind schriftlich mitzuteilen.
4.    Unterbleibt eine Mitteilung, haftet der Auftragnehmer nicht für hieraus entstehende Schäden.
5.    Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Ausführungsfristen entsprechend.

 

§8 Mängel und Rügepflicht
1.    Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen.
2.    Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen.
3.    Erfolgt keine fristgerechte Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
4.    Dem Auftragnehmer ist mindestens eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen.
5.    Selbstvornahme oder Ersatzvornahme ist nur nach schriftlicher Fristsetzung zulässig.

 

§9 Haftung
1.    Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2.    Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
3.    Die Haftung ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf den dreifachen Monatsauftragswert, maximal auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
4.    Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
5.    Für Vorschäden oder ungeeignete Oberflächen wird keine Haftung übernommen.

 

§10 Schlüssel- und Zutrittsregelung
1.    Überlassene Schlüssel werden dokumentiert.
2.    Bei Schlüsselverlust ist die Haftung auf die Versicherungsdeckung begrenzt.
3.    Keine Haftung für Folgeschäden ohne grobes Verschulden.

 

§11 Vertragslaufzeit und Kündigung
1.    Die Mindestlaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Rahmenvertrag.
2.    Ordentliche Kündigung nur unter Einhaltung der Frist.
3.    Bei vorzeitiger Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.
4.    Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§12 Höhere Gewalt
1.    Höhere Gewalt entbindet für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht.
2.    Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

§13 Geheimhaltung und Datenschutz
1.    Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
2.    Falls erforderlich wird eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.

 

§14 Gerichtsstand
1.    Es gilt deutsches Recht.
2.    Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
3.    Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

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